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Beratung

Finanzierungsberatung

Bei jedem Pflegefall entstehen für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen viele Fragen, bei deren Klärung wir Ihnen gerne zur Seite stehen. In einem Gespräch vor Ort oder in unserem Büro helfen wir Ihnen bei der Entscheidung, wie die Pflege organisiert und finanziert werden kann, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen und welche Entlastungsangebote existieren.

Pflegekosten werden innerhalb eines festgelegten Rahmens durch die Pflegeversicherung übernommen. Das gilt aber nur sofern und inwieweit der Pflegebedürftige eine Pflegestufe zuerkannt bekommt. Kosten, die durch die Pflegeversicherung nicht gezahlt werden, müssen privat übernommen werden.

Bei Pflegebedürftigen, die notwendige Pflege aus privaten Mitteln nicht bestreiten können, springt unter bestimmten Bedingungen das Sozialamt ein (Hilfe zur Pflege). Über geltende Einkommens- und Vermögensgrenzen informieren wir Sie gerne.

Wird ein Pflegedienst mit der Pflege beauftragt, rechnet dieser die Pflege als sogenannte Sachleistung unmittelbar mit der Pflegekasse oder gegebenenfalls mit dem Sozialamt ab. Wenn Angehörige die Pflege selbst ganz oder zu einem bestimmten Teil übernehmen, erhält der Pflegebedürftige bei vorhandener Pflegestufe durch die Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld.

Die Leistungen der Pflegeversicherung können bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Entsprechende Formulare hält die Krankenkasse für Sie bereit.
Der ausgefüllte Antrag wird dann an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet. Dieser überprüft im Rahmen eines Hausbesuchs, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das gleiche gilt für Anträge auf Höherstufung.

Wir ermitteln mit Ihnen und Ihren Angehörigen den individuellen Pflegebedarf, erstellen einen detaillierten Kostenvorschlag und informieren Sie genauestens über die Finanzierung aller möglicherweise entstehenden Kosten.

AKSV -Ambulante Kranken- und Senioren-Versorgung _ Detailansicht Formular ausfüllen
AKSV -Ambulante Kranken- und Senioren-Versorgung _ Detailansicht Hände halten

Pflegehilfsmittelberatung

Hilfsmittel fördern die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und erleichtern die Pflege. Hilfsmittel sollen ein Handicap des Pflegebedürftigen gezielt ausgleichen (z.B. Gehwagen bei Geh- oder Stehunsicherheit, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Pflegebett).

Hilfsmittel
Nach § 33 SGB V ist die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, bei einer Krankheit oder Behinderung Hilfsmittel zu bezahlen. Hilfsmittel sind medizinische Sachleistungen. Der Hausarzt stellt bei Bedarf die notwendigen Rezepte über erforderliche Hilfsmittel aus. Die Krankenkasse kann innerhalb des Genehmigungsverfahrens den Medizinischen Dienst der Kassen beauftragen, die Notwendigkeit des Hilfsmitteleinsatzes zu überprüfen. Werden die Rezepte von der Kasse genehmigt, veranlassen wir eine schnelle Lieferung durch geeignete Sanitätshäuser.

Pflegehilfsmittel
§ 40 Abs. 1 SGB XI definiert den Begriff Pflegehilfsmittel:

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung zu leisten sind.

Pflegehilfsmittel werden nur bezahlt, wenn eine Pflegebedürftigkeit mit entsprechender Einstufung vorliegt und eine Leistungspflicht der Krankenkassen entfällt. Bei Handicaps durch eine Krankheit oder Behinderung bleibt die Krankenkasse für die Finanzierung von Hilfsmitteln weiterhin zuständig.

Wir beraten Sie eingehend und kompetent über die richtige Auswahl von Pflegehilfsmitteln und organisieren für Sie deren Beschaffung!

Hilfe bei Antragsstellung

Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung zur Pflegeeinstufung, zusätzlicher Pflegeleistungen, Pflegehilfsmitteln, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, nötige Umbaumaßnahmen und anderen wichtigen therapeutischen oder pflegerischer Maßnahmen!

Wir stellen Ihnen an dieser Stelle einige nützliche Dokumente und Arbeitshilfen als PDF zum Downloaden zur Verfügung:

  • Hier finden Sie ein Informationsblatt für Ihre Patienten zum Thema Übernahme von Behandlungspflegen durch Dritte.
    > PDF
  • Hier finden Sie einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen mit Hinweisen vom LVR.
    > PDF
  • Hier finden Sie einen Formulierungsvorschlag zur Beantragung von sogenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 1200 bzw. 2400 Euro jährlich. Auch Pflegeversicherte mit der Pflegestufe "0" haben grundsätzlich einen Leistungsanspruch.
    > PDF
AKSV -Ambulante Kranken- und Senioren-Versorgung _ Detailansicht Hände Seniorin Finanzberatung
AKSV -Ambulante Kranken- und Senioren-Versorgung _ Detailansicht Hände Mediziner Formular ausfüllen

Gespräch mit Hausarzt

Alle geplanten pflegerischen, therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen werden eng mit Ihrem Hausarzt abgestimmt!

Im weiteren Verlauf der Pflege erhält Ihr Hausarzt alle wichtigen Informationen von uns, so dass er weitere nötige Maßnahmen veranlassen kann!